Recht
Recht nimmt in Rudolf Steiners Sozialer Dreigliederung eine zentrale Stellung ein. Das Rechtsleben bildet – zwischen dem freien Geistesleben und dem brüderlichen Wirtschaftsleben – die mittlere Sphäre des sozialen Organismus, in der das Prinzip der Gleichheit herrschen soll.
Das Rechtsleben als eigene Sphäre
Nach Steiner soll das Rechtsleben unabhängig sein sowohl vom Geistesleben (das nach Freiheit strebt) als auch vom Wirtschaftsleben (das nach Brüderlichkeit strebt). Im Rechtsleben begegnen sich alle Menschen als Gleiche: Hier werden die Regeln des Zusammenlebens demokratisch vereinbart, unabhängig von wirtschaftlicher Macht oder geistiger Autorität. Diese klare Trennung ist Steiners Rezept gegen die Vermischung von Recht, Wirtschaft und Ideologie.
Menschenrechte und Rechtsentwicklung
Aus anthroposophischer Sicht ist die Entwicklung des Rechts und der Menschenrechte Teil der Bewusstseinsentwicklung der Menschheit: Die wachsende Anerkennung der Würde und Gleichheit jedes Menschen entspricht dem Fortschreiten in die Bewusstseinsseelen-Epoche. Bei Glomer finden Sie Bücher zur anthroposophischen Rechtsauffassung. Verwandtes Thema: Soziale Dreigliederung.
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